Promotionen in der Fakultät Maschinenbau
Antrag auf Zulassung & Immatrikulation
Promovierende an der TU Dortmund müssen beim Promotionsausschuss der Fakultät einen Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren stellen. Die Voraussetzungen und einzureichenden Dokumente sind in der jeweiligen Promotionsordnung dokumentiert.
Nach Zulassung durch den Promotionsausschuss müssen sich Promovierende für das Promotionsstudium immatrikulieren und dies innerhalb von 3 Wochen dem Promotionsausschuss nachweisen.
Voraussetzungen zur Promotion
Prüfen Sie zunächst die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion. Folgende Voraussetzungen sind grundsätzlich zu erfüllen:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium an einer staatlich anerkannten Hochschule (Entscheidung durch den Promotionsausschuss)
- Betreuungszusage eines Doktorvaters/einer Doktormutter
- evtl. Nachweise der Deutschkenntnisse (geregelt durch die jeweilige Promotionsordnung)
Alle weiteren Voraussetzungen und benötigte Unterlagen für den Antrag auf Zulassung zur Promotion finden Sie in der entsprechenden Promotionsordnung der Fakultät Maschinenbau.
Ist ihr Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren vom Promotionsausschuss bewilligt worden, erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie für die Immatrikulation benötigen.
Bei bereits laufenden Verfahren entscheidet der bzw. die Vorsitzende der jeweiligen Prüfungskommission, ob eine Durchführung des mündlichen Teils der Promotionsleistungen in der momentanen Situation erfolgen kann.
Im positiven Falle verantwortet er bzw. sie den ordnungsgemäßen Ablauf des mündlichen Teils und insbesondere die Einhaltung der Sicherheitsbedingungen. Es ist ein hinreichender Sicherheitsabstand von mindestens 2 Metern zwischen allen Personen zu gewährleisten. Die Anzahl der Zuhörenden ist so zu beschränken, dass diese Bedingung eingehalten werden kann. Für die Einhaltung der Sicherheitsbedingungen nach Verkündung des Ergebnisses der Promotion ist der Kandidat bzw. die Kandidatin verantwortlich.