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Promotionen in der Fakultät Maschinenbau

Antrag auf Zulassung & Immatrikulation

Pro­mo­vie­ren­de an der TU Dort­mund müs­sen beim Promotionsausschuss der Fa­kul­tät einen Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren stellen. Die Vo­raus­set­zun­gen und einzureichenden Do­ku­mente sind in der je­wei­ligen Promotionsordnung do­ku­men­tiert. 

Nach Zulassung durch den Promotionsausschuss müs­sen sich Pro­mo­vie­ren­de für das Promotionsstudium immatrikulieren und dies innerhalb von 3 Wochen dem Promotionsausschuss nach­wei­sen.

 

Vier schwarze Doktorhüte fliegen in die Luft vor blauem Himmel mit weißen Wolken. © Jürgen Huhn​/​TU Dortmund

Voraussetzungen zur Promotion

Prüfen Sie zu­nächst die Vo­raus­set­zun­gen für die Zulassung zur Pro­mo­ti­on. Folgende Vo­raus­set­zun­gen sind grund­sätz­lich zu erfüllen:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium an einer staatlich an­er­kann­ten Hoch­schu­le (Entscheidung durch den Promotionsausschuss)
  • Betreuungszusage eines Doktorvaters/einer Doktormutter
  • evtl. Nachweise der Deutsch­kennt­nisse (geregelt durch die jeweilige Promotionsordnung)

Alle wei­te­ren Vo­raus­set­zun­gen und benötigte Unterlagen für den Antrag auf Zulassung zur Pro­mo­ti­on finden Sie in der ent­spre­chen­den Promotionsordnung der Fa­kul­tät Maschinenbau.

Ist ihr Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren vom Promotionsausschuss bewilligt worden, er­hal­ten Sie eine Bescheinigung, die Sie für die Immatrikulation benötigen.

Bei bereits laufenden Verfahren entscheidet der bzw. die Vorsitzende der jeweiligen Prüfungskommission, ob eine Durchführung des mündlichen Teils der Promotionsleistungen in der momentanen Situation erfolgen kann.

Im positiven Falle verantwortet er bzw. sie den ordnungsgemäßen Ablauf des mündlichen Teils und insbesondere die Einhaltung der Sicherheitsbedingungen. Es ist ein hinreichender Sicherheitsabstand von mindestens 2 Metern zwischen allen Personen zu gewährleisten. Die Anzahl der Zuhörenden ist so zu beschränken, dass diese Bedingung eingehalten werden kann. Für die Einhaltung der Sicherheitsbedingungen nach Verkündung des Ergebnisses der Promotion ist der Kandidat bzw. die Kandidatin verantwortlich.