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FAQ - Die häufigsten Fragen im Überblick

Termine und Fristen

Den angehenden Studierenden wird empfohlen, das gesamte Grundpraktikum vor Studienbeginn zu erbringen. Bei Nichteinhalten dieser Empfehlung muss mit erheblichen Verzögerungen im Studienablauf gerechnet werden, da die vorlesungsfreien Zeiten durch Prüfungen, Prüfungsvorbereitungen und intensive Vertiefung des Vorlesungsstoffes in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus ist das Grundpraktikum vor Studienbeginn sinnvoll, weil dadurch das Verständnis der Lehrveranstaltungen bereits in den Anfangssemestern gefördert wird.

Das gesamte Grundpraktikum muss zur Anmeldung zu den Prüfungen aller Module, die nach dem Studienverlaufsplan des jeweiligen Studiengangs ab dem einschließlich 3. Fachsemester vorgesehen sind, anerkannt sein! Für die Prüfung des Antrags durch das Praktikumsamt ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 bis 8 Wochen zu rechnen. Eine Garantie, dass Ihr Antrag rechtzeitig vor den Prüfungen des Wintersemesters geprüft ist, gibt das Praktikumsamt nur, wenn der Antrag spätestens bis zum 1. Dezember gestellt wird. Prüfungen in Modulen der Fakultät Wirtschaftswissenschaften können ohne den Nachweis des achtwöchigen Grundpraktikums abgelegt werden.

Das Fachpraktikum soll aufgrund der angestrebten qualifizierten Tätigkeiten überwiegend in höheren Fachsemestern durchgeführt werden. Entsprechende Tätigkeiten bereits vor Studienbeginn bzw. während der ersten Fachsemester können jedoch bei inhaltlicher Übereinstimmung auch für das Fachpraktikum angerechnet werden. Das Fachpraktikum ist keine Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelorarbeit. Es kann auch nach der Bachelorarbeit absolviert werden. Stellt das Fachpraktikum die letzte Prüfungsleistung im Bachelorstudium dar, so markiert das Datum, an dem der Antrag auf Anerkennung gestellt wird, das Abschlussdatum des Bachelorstudiums.

Die Aufteilung des Praktikums auf verschiedene Betriebe ist möglich. Die Praktikumszeit in einem Betrieb soll nach Möglichkeit wenigstens 4 Wochen betragen. Kürzere Zeiträume sind zulässig, werden aber aufgrund der Einarbeitungszeit nicht empfohlen.

Die vollständigen Unterlagen zur Anerkennung des Praktikums müssen spätestens 6 Monate nach Beendigung des Praktikums bzw. des Praktikumsabschnittes im Online-Portal eingereicht sein.

Für Praktika, die vor Studienaufnahme absolviert wurden, beginnt die 6-Monatsfrist mit dem 1. Oktober des ersten Fachsemesters, sodass die vollständigen Unterlagen zwecks Anerkennung bis zum Ablauf des 31. März des Folgejahres eingereicht sein müssen. 

Planen Sie einen ausreichend großen Zeitpuffer ein, bis Ihr Praktikumsbericht gelesen und das Praktikum anerkannt ist. Die Bearbeitungszeit durch das Praktikumsamt beträgt in der Regel 4 Wochen. In Stoßzeiten kann die Bearbeitung bis zu 8 Wochen dauern. Wenn Sie sich im 3. Fachsemester befinden und das anerkannte Praktikum zur Prüfungsanmeldung benötigen, sollten Sie Ihre vollständigen Unterlagen bis zum 1. Dezember einreichen. Eine spätere Abgabe ist zwar möglich, eine Anerkennung bis zum Termin der Prüfungsanmeldung kann aber nicht garantiert werden!

Praktikumsbetrieb und Tätigkeiten

Die im Praktikum zu vermittelnden Kenntnisse in den Herstellungsverfahren, die Beobachtung der wirtschaftlichen Arbeitsweise sowie die Einfühlung in die soziale Seite des Arbeitsprozesses können nur in mittleren und großen Industriebetrieben erworben werden sowie in Unternehmen, die umfangreiche technische Anlagen betreiben. Hierzu zählen insbesondere Betriebe des Maschinenbaus sowie der Kraftfahrzeug- und Elektroindustrie. Im Grundpraktikum sollte der Betrieb über seine prinzipielle Eignung hinaus von der Industrie- und Handelskammer als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein. Für Teilbereiche des Fachpraktikums kommen auch Ingenieurbüros und Forschungseinrichtungen in Frage.

Im Allgemeinen nicht geeignet und deshalb nicht zugelassen sind – unabhängig von ihrer Größe – Handwerksbetriebe des Wartungs- und Dienstleistungssektors, die keine Fertigung im industriellen Sinne durchführen (z.B. Kfz-Werkstätten oder Handwerksbetriebe, deren Dienstleistung überwiegend auf Baustellen beim Kunden vor Ort erbracht wird). Ferner sind Betriebe von Verwandten nicht zugelassen.

Aktuelle Praktikumsangebote finden Sie u.a. auf der Homepage der Fakultät Maschinenbau sowie dem Jobportal der TU Dortmund - stellenwerk.

Da die Stellen für ein Grundpraktikum in der Regel nicht ausgeschrieben sind, kontaktieren Sie die Firmen am besten direkt (z.B. telefonisch) und fragen gezielt nach der Möglichkeit, ein Grundpraktikum absolvieren zu können. Zum Nachweis von Ausbildungsstellen können Sie sich mit der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder der Berufsberatung der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen. Das Praktikumsamt vermittelt keine Praktikumsstellen und benennt auch keinen Pool an möglichen Unternehmen.

Für weitere Hilfestellung (z.B. einen Check Ihrer Bewerbungsunterlagen) steht das Hochschulteam der Arbeitsagentur sowie der Career Service des stellenwerks der TU Dortmund zur Verfügung.

Die Universität Duisburg-Essen hat im Handbuch "Erfolgreiches Bewerben auf Praktikumsstellen" zahlreiche Tipps zur Praktikumssuche und Bewerbung zusammengestellt.

Durch das Praktikumsamt werden keine personalisierten Bescheinigungen über ein Pflichtpraktikum ausgestellt. Auch firmeneigene vorformulierte Formulare werden nicht unterschrieben. Die Studierenden selbst müssen gegenüber dem Unternehmen bzw. dem Sozialversicherungsträger die Angabe machen, ob es sich bei Ihrem Praktikum um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt. Ein Informationsschreiben zur Vorlage beim Unternehmen ist unter Downloads verfügbar.

Sämtliche Fehlzeiten, z.B. aufgrund von Urlaub, Klausuren, Krankheit, Betriebsferien, Brückentagen, Streik oder Aussperrungen, sind nachzuholen, sodass die 20 Wochen genau 100 Arbeitstagen der Praktikantin/des Praktikanten entsprechen. Die einzige Ausnahme sind gesetzliche Feiertage am Ort des Praktikumsbetriebs, diese müssen nicht nachgeholt werden. Bei Fehlzeiten sollte die Praktikantin/der Praktikant den ausbildenden Betrieb um eine Vertragsverlängerung ersuchen, um den begonnenen Praktikumsabschnitt zusammen­hängend abschließen zu können. Ein Ausgleich der Fehlzeiten durch Überstunden oder Arbeit an Samstagen ist möglich, in der Praktikumsbescheinigung muss dies aber explizit bestätigt sein.

Tätigkeiten können nur anerkannt werden, wenn Sie sich den Tätgkeitsgebieten der Praktikumsrichtlinie zuordnen lassen. Bitte setzen Sie sich vor dem Praktikum intensiv mit der Praktikumsrichtlinie auseinander und besprechen die geplanten Tätigkeiten mit dem Betrieb im Vorstellungsgespräch. Der Ausbildungsplan bietet einen ersten Überblick über die Tätigkeitsgebiete. In den Anlagen 1 bis 3 der Praktikumsrichtlinie finden Sie detaillierte Informationen und Beispiele, welche Tätigkeiten zu welchem Tätigkeitsgebiet passen. Bitte beachten Sie auch die Angaben zu der Mindest- und Höchstdauer einzelner Tätigkeitsgebiete sowie die Anforderung, eine Mindestanzahl verschiedener Tätigkeitsgebiete zu absolvieren.

Die Durchführung von Praktikumstätigkeiten im Ausland wird ausdrücklich empfohlen, sie müssen jedoch in allen Punkten dieser Richtlinie entsprechen. Bei einem Auslandspraktikum kann der Bericht auch in Englisch abgefasst sein. Falls das Zeugnis nicht in Deutsch oder Englisch abgefasst ist, ist eine beglaubigte Übersetzung im Original beizufügen.

Bericht und Anerkennung

Über die gesamte Dauer der anzuerkennenden Praktikumstätigkeit ist ein Bericht zu führen. Der Bericht muss selbst verfasst sein. Der Bericht muss eigene Tätigkeiten, Beobachtungen und Erkenntnisse wiedergeben. Allgemeine Darstellungen ohne direkten Bezug zur eigenen Tätigkeit (z.B. Abschriften aus Fachkundebüchern) werden nicht anerkannt. Optional kann der Bericht durch Bilder ergänzt werden.

Der Bericht besteht aus einer gegliederten Tätigkeitsübersicht. In der Tätigkeitsübersicht werden für jeden Tag mit Stichpunkten (kein Fließtext!) die selbst ausgeführten Arbeiten aufgelistet. Wiederholungen sind zu vermeiden. Bei ähnlichen Tätigkeiten an mehreren Tagen ist der Detaillierungsgrad der Beschreibung zu erhöhen, sodass Unterschiede erkennbar werden. Der Umfang der Tätigkeitsübersicht beträgt pro Tag mindestens 300 Zeichen ohne Leerzeichen per Textverarbeitungs­programm. Ein Beispiel für die Gliederung des Praktikumsberichts befindet sich in Anlage 4 der Praktikumsrichtlinie.

Die Berichte müssen vom Unternehmen bestätigt sein. Zu diesem Zweck sind diese der zuständigen Betreuerin/dem zuständigen Betreuer vorzulegen. Auf der Praktikumsbescheinigung ist der Satz "Der uns vorliegende Praktikumsbericht im Umfang von ... Seiten beschreibt zutreffend die geleisteten Tätigkeiten.“ zu vermerken. Alternativ zu diesem Satz sind auch ein Stempel und eine Unterschrift auf jeder Seite des Berichts möglich. Falls Ihre Berichte auf jeder Seite gestempelt sind, laden Sie bitte im Online-Portal als Bericht die eingescannte Version sowie eine Version, bei der Text markierbar ist, in einer gemeinsamen PDF-Datei hoch. 

Der im Online-Portal hochzuladende Bericht muss markierbar sein, damit das Praktikumsamt mit geringem Aufwand (ohne OCR-Texterkennung) elektronische Vergleichswerkzeuge (wie z.B. die Software „Turnitin“) zur Überprüfung von Täuschungsversuchen einsetzen kann. Markierbar bedeutet, dass der Bericht direkt aus dem Textverarbeitungsprogramm in eine PDF-Datei gewandelt wird. Bei Scans oder Fotos von ausgedruckten Berichten ist der Text in der Regel nicht markierbar. Falls Ihre Berichte auf jeder Seite gestempelt sind, laden Sie bitte im Online-Portal als Bericht die eingescannte Version sowie eine Version, bei der Text markierbar ist, in einer gemeinsamen PDF-Datei hoch. 

Die hochzuladende Praktikumsbescheinigung kann und soll eingescannt werden.

Der Praktikumsbetrieb stellt der Praktikantin/dem Praktikanten eine Praktikumsbescheinigung auf Original-Firmenpapier mit Briefkopf aus. Die notwendigen Angaben in der Praktikumsbescheinigung sind der Anlage 5 der Praktikumsrichtlinie zu entnehmen.

Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Antrags können Sie dem Online-Portal entnehmen. Indem Sie den Antrag Ihres Praktikums öffnen, können Sie sehen, wie viele Wochen in welchen Tätigkeitsgebieten anerkannt wurden. In das BOSS-System werden nur vollständige Grund- bzw. vollständige Fachpraktika eingetragen.

Zwecks einer schnellen Bearbeitung aller Anträge nehmen Sie bitte von individuellen Anfragen bezüglich des Bearbeitungsstatus Ihres Antrages Abstand. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Sonderfälle

Ein interdisziplinäres Projektpraktikum setzt voraus, dass Tätigkeiten aus verschiedenen Tätigkeitsgebieten absolviert werden. Der Unterschied zum "regulären" Praktikum besteht darin, dass Sie nicht wochenweise in den verschiedenen Abteilungen arbeiten, sondern innerhalb eines oder mehrerer Projekte abteilungsübergreifend arbeiten. Möchten Sie Ihr Fachpraktikum als interdisziplinäres Projektpraktikum abolvieren, so schildern Sie dem Praktikumsamt bitte im Vorfeld des Praktikums Ihre geplanten Tätigkeiten per E-Mail. Ohne vorherige Genehmigung wird das Praktikum nicht anerkannt! Häufig sind Stellenausschreibungen nicht detailliert genug. Hier empfiehlt es sich, im Vorstellungsgespräch mit der Firma eine konkrete Aufgabenstellung zu besprechen (eine 1/2 DIN A4-Seite mit Stichpunkten zu Ihren geplanten Tätigkeiten ist meist ausreichend).

Primär auf Erwerb gerichtete Tätigkeiten, die aber dennoch im Sinne der Praktikumsrichtlinie ausbildungsfördernd sind, können angerechnet werden, soweit sie in den geforderten Tätigkeitsgebieten und geeigneten Betrieben durchgeführt werden. Tätigkeiten als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft (SHK/WHF) werden nicht anerkannt. Erforderlich sind eine Bescheinigung gemäß Anlage 5 mit der zusätzlichen Angabe der gesamten geleisteten Arbeitszeit in Stunden während der Vertragszeit und Berichte in Form eines Fließtextes mit einem Umfang von 3.000 Zeichen ohne Leerzeichen pro anzuerkennender Woche eines Tätigkeitsgebiets, in dem die Tätigkeiten und Erfahrungen beschrieben werden (ersetzt die stichpunktartige Tätigkeitsübersicht über jeden einzelnen Tag).

Abgeschlossene Berufsausbildungen können in Abhängigkeit von der Ausbildung und dem gewählten Studiengang für einzelne Wochen in bestimmten Tätigkeitsgebieten oder pauschal für das gesamte Grund- bzw. Fachpraktikum angerechnet werden. Für die Anerkennung ist vor der Beantragung der Anerkennung über das Online-Portal das Praktikumsamt zu kontaktieren. Schildern Sie gerne per E-Mail den Sachverhalt und fügen Scans der folgenden Nachweise bei: Ausbildungszeugnis des Unternehmens, Prüfungszeugnis der Berufsschule sowie die Urkunde der IHK.

Wenn Sie Wirtschaftsingenieurwesen mit dem Profil Management elektrischer Systeme studieren, so erfolgt die fachliche Betreuung sowie die Genehmigung eines interdisziplinären Projektpraktikums durch das Praktikumsamt der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik (ETIT). Das Abgabeverfahren richtet sich aber nach den Bestimmungen der Fakultät Maschinenbau, sodass Sie bitte auch das Online-Portal nutzen. Zur Prüfung wird der Bericht intern an das Praktikumsamt der Fakultät ETIT weitergeleitet. Beim Anlegen eines Antrags auf Anerkennung im Online-Portal steht Ihnen beim Fachpraktikum das zusätzliche Feld "Elektrotechnisches Praktikum" zur Auswahl. Bitte stellen Sie dort von "Nein" auf "Ja" um.

Komische Frage? Stimmt! Diese Frage sollten Sie sich nicht stellen! Falls Sie doch darüber nachdenken, hier die Antwort:

Bei der Beantragung der Anerkennung haben Sie an Eides statt zu versichern, dass Sie das Praktikum abgeleistet und den Bericht selbst verfasst haben. Zur Belehrung erhalten Sie vorab folgende Information: Wer vorsätzlich gegen eine die Täuschung über Prüfungsleistungen betreffende Regelung einer Hochschulprüfungsordnung verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,- € geahndet werden. Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist der Kanzler/die Kanzlerin der Technischen Universität Dortmund. Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden Täuschungsversuches kann der Prüfling zudem exmatrikuliert werden. Die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Technische Universität Dortmund wird ggf. elektronische Vergleichswerkzeuge (wie z.B. die Software „Turnitin“) zur Überprüfung von Ordnungswidrigkeiten in Prüfungsverfahren nutzen.

Wichtige Frage – keine Antwort?

Die ausführlichen Informationen finden Sie in der Praktikumsrichtlinie. Für weitergehende Fragen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail, Telefon oder im Rahmen der Sprechstunde.