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Gremien und Ausschüsse

Der AStA  ist die Vertretung der kompletten Studierendenschaft und setzt sich für die studentischen Interessen in der Hochschulpolitik ein. Die Mitglieder des AStA werden einmal im Jahr vom Studierendenparlament (StuPa) gewählt. Die hier gewählten Kandidaten müssen nicht zwangsläufig aus den Reihen des StuPas stammen. Es kann sich also grundsätzlich jeder Studierende für die Wahl aufstellen lassen. Sollte jedoch ein Vertreter des StuPas in den AStA gewählt werden, so muss er seine Mitgliedschaft im StuPa niederlegen. Nach der Wahl vergibt der AStA dann die verschiedenen Ämter intern an seine Mitglieder. Neben den politischen Aufgaben bietet der AStA den Studierenden eine Reihe von Dienstleistungen an.

Hierzu zählen die verschiedenen Beratungsmöglichkeiten, wie:

  • die BaföG- oder Wohnberatung
  • die Betreuung des Copyshop im Foyer der Nordmensa und vieles mehr
  • Zu den politischen Aufgaben zählen neben der Öffentlichkeitsarbeit auch das Organisieren von Ringvorlesungen und die Erstellung von politischen Informationsschriften. Hier führt der AStA vor allem die Beschlüsse des Studierendenparlaments aus. Als kontinuierlich zu bearbeitende Themengebiete gelten dabei bspw. die Hochschulpolitik, die Gleichstellung von Ausländern, Frauen, Homosexuellen und Behinderten sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Der AStA muss mittels der Öffentlichkeitsarbeit seine Politik gegenüber den Studierenden vertreten und der außeruniversitären Öffentlichkeit entgegentreten. 

Das Dekanat setzt sich aus einem Dekan sowie zwei Prodekanen zusammen. Dabei gilt der Dekan bzw. das Dekanat als Vertretung des Fachbereichs (fakultät Maschinenbau) gegenüber der Hochschule. Zu den wichtigsten Aufgaben des Dekans bzw. Dekanats zählen:

  • Die Leitung des Fachbereichs und dessen Vertretung innerhalb der Universität
  • Verantwortlichkeit für die Vollständigkeit des Lehrangebotes und die Einhaltung der Lehrverpflichtungen sowie für die Studien- und Prüfungsorganisation
  • Verteilung der Stellen und Mittel innerhalb des Fachbereichs auf der Grundlage der mit dem Fachbereichsrat festgelegten Grundsätze der Verteilung
  • Verantwortlichkeit dafür, dass die Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie die Gremien und Einrichtungen der Fakultät ihre Aufgaben wahrnehmen und die Mitglieder und Angehörigen der Fakultät ihre Pflichten erfüllen
  • Überprüfung der rechtlichen Korrektheit von Beschlüssen innerhalb der Fakultät und Erstellung von Entwürfen für Studien- und Prüfungsordnungen

Die Fachschaft setzt sich aus sämtlichen Studierenden eines Studiengangs zusammen. Meistens wird der Begriff Fachschaft allerdings für die Beschreibung der aktiven Fachschaft, den Fachschaftsrat des jeweiligen Studiengangs genutzt. Hier vertreten die von der Fachschaftsvollversammlung (FVV) gewählten Studierenden die entsprechende Fachschaft.

Die Aufgaben der Fachschaften gestalten sich vielfältig.

  • Die Fachschaften setzen sich einerseits für ihre Kommilitonen in den Gremien an der Universität ein, wie zum Beispiel der Fachschaftsrätekonferenz, dem Fakultätsrat, Berufungskomissionen etc.
  • Andererseits funktionieren sie als Bindeglied zwischen den Studierenden und den Fakultäten.
  • Sie können Ansprechpartner bei Beschwerden über Prüfungs- und Lehrbedingungen sein und können die Studierenden bei Problemen, z.B. inPrüfungsangelegenheiten, beraten und unterstützen.
  • Die Fachschaften stellen ihren Studierenden Informationen zur Verfügung und ermöglichen Studienanfängern einen einfacheren Start ins Studium.
  • Sie organisieren die O-Phase (Orientierungsphase), die Erstifahrten, Partys, aber auch Exkursionen zu interessanten Wirtschaftsunternehmen.

Grundsätzlich kann sich jeder in der Fachschaft engagieren. Die einfachste Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen, ist, an den Fachschaftsstunden, den öffentlichen Sitzungen des Fachschaftsrates und den sonstigen Aktivitäten teilzunehmen.

An der Fakultät Maschinenbau gibt es zwei Fachschaften. Die Fachschaft Maschinenbau vertritt die Studierenden des Maschinenbaus, die Fachschaft LogWings ist die Anlaufstelle für Studierende der Logistik und des Wirtschaftsingenieurwesens. 

Fachschaft Maschinenbau

Fachschaft LogWings

Der Fakultätsrat setzt sich aus gewählten Mitgliedern aus den Statusgruppen der Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie Studierenden zusammen. Der Fakultätsrat wählt das Dekanat. Aufgabe des Fakultätsrates ist die Entscheidung und/oder Beratung über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät (Geld- und Sachmittel, Personal, Räume etc.) und über grundsätzliche Fragen der Forschung und Lehre der Fakultät. Dazu gehört u. a. auch die Festlegung der rechtlichen Grundlagen des Studiums wie z.B. Studien- und Prüfungsordnungen. Außerdem kann der Fakultätsrat an der Erteilung akademischer Grade und Titel beteiligt sein.

Der Studienbeirat ist auf Ebene der Fakultäten für die Rahmenbedingungen der Lehre innerhalb der Fakultäten verantwortlich. Der Studienbeirat dient zur Beratung des Fakultätsrats sowie des Dekanats in Angelegenheiten der Lehre und des Studiums, insbesondere in Angelegenheiten der Studienreform, der Evaluation von Studium und Lehre sowie hinsichtlich des Erlasses oder der Änderung von Prüfungsordnungen. Die Mitglieder werden vom Fakultätsrat gewählt.

Das Studierendenparlament (StuPa) ist ein von den Studierenden der TU Dortmund jährlich gewähltes Parlament und damit das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Da das Parlament von allen Studierenden gewählt wird, können die bis zu 51 Mitglieder laut Hochschulverfassung grundsätzlich über alle Fragen und Belange der verfassten Studierendenschaft (VS), d.h. für alle eingeschriebenen Studierenden, entscheiden. Die Wahlen finden generell im Sommersemester statt. Neben den auf Bundesebene bekannten Parteien sind auch einige hochschulinterne Parteien und unabhängige Gruppen vertreten. Als Legislative (gesetzgebendes Organ) legt das StuPa die Grundlagen und den Haushaltsplan für die verfasste Studierendenschaft fest. Die Umsetzung der Beschlüsse erfolgt dann über den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), der vom StuPa gewählt wird. Der AStA ist also quasi die Exekutive (ausführendes Organ) der Verfassten Studierendenschaft.