FAQ - Anerkennung von im Ausland erbrachter Leistungen
Es ist ratsam vor Ihrem Aufenthalt an einer Partnerhochschule die Anerkennung zu klären, um Planungssicherheit für Ihren Studienverlauf zu haben.
Eine vorherige Anerkennungsvereinbarung verpflichtet Sie nicht, diesen Kurs tatsächlich zu absolvieren oder anerkennen zu lassen.
PO 2019:
Sie können für alle Module, die in dem für Ihren Studiengang gültigen Modulhandbuch (innerhalb Ihres Profils) enthalten sind , einen Antrag auf Anerkennung stellen. Bitte stellen Sie auch die Anträge auf Anerkennung für Höhere Mathematik I-IV, die Außerfachliche Kompetenz, das Fachlabor sowie die Fachwissenschaftliche Projektarbeit über die Webseite.
PO 2026:
Wie in der PO 2019 können Sie für alle Module, die in dem für Ihren Studiengang gültigen Modulhandbuch (innerhalb Ihres Profils) enthalten sind , einen Antrag auf Anerkennung stellen. Die Module:
- Bachelor Maschinenbau International I-III
- Bachelor Logistik International I-III
- Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen International I-III
- Master Maschinenbau International I-III
- Master Logistik International I-III
- Master Wirtschaftsingenieurwesen International I-III
finden Sie in dem jeweils für Ihren Studiengang gültigen Modulhandbuch.
Diese Containermodule mit jeweils 5 CP ermöglichen Ihnen, dass Sie fachrelevante Module mit bis zu 15 CP an der TU Dortmund anerkennen lassen können, die nicht in dem für Ihren Studiengang gültigen Modulhandbuch enthalten sind.
Ein Containermodul ist ein Platzhalter-Modul, das von Ihnen nach Genehmigung durch die Koordination Internationales mit einem fachrelevanten Modul an einer ausländischen Hochschule befüllt werden kann. Insgesamt haben Sie bis zu 15 CP zur Wahl, die entweder mit jeweils drei 5 CP Modulen, einem 10 CP und einem 5 CP Modul oder einem 15 CP Modul verbucht werden können.
Die Module:
- Bachelor Maschinenbau International I-III
- Bachelor Logistik International I-III
- Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen International I-III
- Master Maschinenbau International I-III
- Master Logistik International I-III
- Master Wirtschaftsingenieurwesen International I-III
finden Sie in dem jeweils für Ihren Studiengang gültigen Modulhandbuch.
Wichtig:
- Bitte beachten Sie, dass wenn Sie sich umgeschrieben haben in die PO 2026 es möglich sein kann, dass die Containermodule teils im Rahmen der Übergangsregelungen verwendet werden. Es ist in Ihrer eigenen Verantwortung, dass maximal drei Containermodule bzw. maximal 15 CP verbucht werden können.
- Des Weiteren können zunächst nur Anträge angenommen werden, die die maximale anzuerkennenden CP im Wert von 15 nicht überschreiten, ob dies 3 Module mit 5 CP oder Variationen, wie oben beschrieben,sind ist Ihnen überlassen. Sollten mehr Anträge eingehen, werden die erst eingegangenen Anträge bis zum Erreichen von 15 CP berücksichtigt.
Sie können sich bis zu 15 CP aus Containermodulen anerkennen lassen. Die tatsächlich anrechenbare Anzahl an CP hängt jedoch von Ihrer Profilwahl ab.
Das bedeutet:
- Es können nur so viele CP aus Containermodulen anerkannt werden, wie innerhalb Ihres gewählten Profils noch angerechnet werden können – maximal jedoch 15 CP.
- Haben Sie die für Ihr Profil erforderlichen CP bereits vollständig durch andere Module erbracht, können keine zusätzlichen Containermodule mehr angerechnet werden.
- Bitte berücksichtigen Sie die Anerkennung von Containermodulen daher bei der Planung und Auswahl Ihrer Profilmodule.
Diese Anträge sind an die Koordination Internationales zu richten.
Nein, eine Anerkennung ist eine freiwillige Leistung. Es wird jedoch empfohlem, um Ihre Studiendauer nicht zu verzögern.
Ein Anerkennungswunsch an einer anderen Fakultät muss durch die Fakultät Maschinenbau im ersten Schritt gestellt werden, um Ihnen die Dokumente aushändigen zu können, mit denen Sie später die finale Anerkennung beantragen.
Sollten Sie die Module ändern während Sie im Ausland sind, müssen Sie eine neue Anerkennungsvereinbarung beantragen. Eine Anerkennungsvereinbarung verpflichtet Sie nicht diese auch anerkennen zu lassen.
Ja, eine Anerkennung ist freiwillig und erfolgt nur durch Antrag. Es gibt keine automatische Anerkennung.
Eine Anrechnung ist gemäß der folgenden Tabelle möglich:
Die Anerkennung der Masterarbeit/Bachelorarbeit inkl. Kolloquium erfolgt immer über einen passenden Lehrstuhl. Somit ist die Anerkennung möglich, sofern ein Lehrstuhl dies bestätigt.
Ich würde mir gerne im Rahmen des UAR Moduls eine Leistung anerkennen lassen, wie muss ich vorgehen?
Bitte identifizieren Sie eigenständig ein äquivalentes Fach zur Anerkennung an einer der drei Hochschulen gemäß der im Modulhandbuch aufgelisteter Wahlmöglichkeiten. Danach stellen Sie den Antrag per Webseite und Sie erhalten einen vorbereiteten Antrag zurück. Sollten Sie sich um ein Modul der UDE oder RUB handeln, müssten Sie im nächsten Schritt den Lehrenden eigenständig kontaktieren.
Eine sorgfältige Vorauswahl der äquivalenten Module sowie die Bereitstellung der Unterlagen in Deutsch oder Englisch durch Sie als Antragssteller im Rahmen der Mitwirkungspflicht ist Voraussetzung. Sie können für alle in ihrem Aufenthalt geplanten Veranstaltungen einen Antrag stellen.
Ja, für beides wird eine Anerkennungsvereinbarung benötigt, auch um dies in Table B aufzunehmen. Stellen Sie den Antrag per Webseite und dieser wird intern weiterbearbeitet. Bitte beachten Sie, dass für die Außerfachliche Kompetenz nur die tatsächliche CP Zahl anerkannt werden kann.
Innerhalb von drei Monaten werden Sie über eine Entscheidung im Falle von fakultätseigenen Modulen informiert.
Stellen Sie sicher, dass Sie aussagekräftige Dokumente, z.B. Modulbeschreibungen, die die Kompetenzen in Englisch oder Deutsch dem Antrag beifügen.
Sollten Sie bereits einen Prüfungsversuch in dem Modul an der TU Dortmund unternommen haben, ist eine Anerkennung einer im Ausland erworbenen Leistung nicht mehr möglich.
Das ITPL berät zur Anrechnung von ITPL-Modulkompetenzen für Ihren Studienabschluss an der Fakultät Maschinenbau. Haben Sie Fragen zur Anrechnung von Modulen oder benötigen Sie Unterstützen bei der Auswahl anrechnungsfähiger Module aus unserem Angebot?
Dann nutzen Sie unser Beratungsangebot zur Anerkennung von ITPL-Modulen!
SPRECHZEITEN: Mittwochs, 11:00 - 12:00 Uhr
ORT: MB1 Raum 306
Leistungen, die im Ausland erbracht wurden, können nicht anerkannt werden, wenn vorab ein Prüfungsverfahren an der TU Dortmund für das entsprechende Modul begonnen wurde.
Das Prüfungsverfahren ist begonnen, wenn die Prüfung bestanden oder nicht bestanden ist. Als begonnen gilt auch ein Rücktritt mit Attest beim Erstversuch! Ein fristgerechtes Abmelden vor dem Erstversuch hingegen gilt als nicht begonnenes Prüfungsverfahren.
Siehe auch §6, Abs. 3 https://www.tu-dortmund.de/storages/tu_website/Dezernat_4/Dez._4.4/anerkennungsordnung/am-neufassung-anerkennungsordnung-20211210.pdf
Studierende können Bachelor-/Master-/Fachwissenschaftliche Projektarbeiten ebenso im Ausland ablegen und sich an der TU Dortmund anerkennen lassen. Vorab müssen Sie einen Lehrstuhl identifizieren, dem dieses Thema zuzuordnen wäre. Im Rahmen des Antrags ist ein Abstract anzufügen sowie die Modulbeschreibung des Partners. Dies ist dann wie im sonst üblichen Prozess zu prüfen und über eine Anerkennung zu entscheiden.
Grundsätzlich können Sie sich erstmal nur Module anerkennen lassen, die Ihrem Profil entsprechen.
Zusatz PO 2026:
Für Studierende der PO 2026 besteht die Möglichkeit aus dem Profilangebot bis zu 15 CP im Bereich der Containermodule zu belegen. Eine ausführliche Erklärungen zu den Containermodulen finden Sie ebenso hier in den FAQs.
Wichtig: Sie können sich bis zu 15 CP aus Containermodulen anerkennen lassen. Die tatsächlich anrechenbare Anzahl an CP hängt jedoch von Ihrer Profilwahl ab.
- Das bedeutet:
- Es können nur so viele CP aus Containermodulen anerkannt werden, wie innerhalb Ihres gewählten Profils noch angerechnet werden können – maximal jedoch 15 CP.
- Haben Sie die für Ihr Profil erforderlichen CP bereits vollständig durch andere Module erbracht, können keine zusätzlichen Containermodule mehr angerechnet werden.
- Bitte berücksichtigen Sie die Anerkennung von Containermodulen daher bei der Planung und Auswahl Ihrer Profilmodule.
Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass die Gesamt-CP_Anzahl des Profilwahls im Rahmen der Anerkennung nicht überschritten wird.
Bitte beachten Sie, dass Müdule für das Sie schon ein Prüfungsverfahren begonnen haben, nicht mehr anerkannt werden können. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass keine Module zur Anerkennung beantragt werden, für die es bereits ein Prüfungsverfahren an der TU Dortmund gibt.
Wenn vorliegend keine sinnvolle Modulnote gebildet werden kann, erfolgt eine Anerkennung ohne Note.
Siehe Anerkennungsordnung der TU Dortmund §7 Absatz 3:
„Führt die Anerkennung von Prüfungsleistungen oder auf andere Weise als durch ein Studium erworbene Qualifikationen und Kenntnisse, die unter nicht vergleichbaren Notensystemen erbracht worden sind, dazu, dass eine Modulnote nicht gebildet werden kann, wird der Vermerk „bestanden“ aufgenommen und dieses Modul wird nicht in die Berechnung der Gesamtnote mit einbezogen.“
Das bedeutet, dass beim Zusammenfassen von mehreren im Ausland erbrachter Leistungen zur Anerkennung eines Moduls an der TU Dortmund die Gewichtung der einzelnen Module nicht nachvollziehbar ist und somit ohne Note anerkannt wird.
Handout
Weitere Informationen finden Sie im Handout Learning Agreement, Kurswahl, Anerkennung, Recognition of Outcome




