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FAQ - Anerkennung von im Ausland erbrachter Leistungen

Es ist ratsam vor Ihrem Aufenthalt an einer Partnerhochschule die Anerkennung zu klären, um Planungssicherheit für Ihren Studienverlauf zu haben.

Eine vorherige Anerkennungsvereinbarung verpflichtet Sie nicht, diesen Kurs tatsächlich zu absolvieren oder anerkennen zu lassen.

Sie können für alle Module, die in dem für Ihren Studiengang gültigen Modulhandbuch enthalten sind, einen Antrag auf Anerkennung stellen. Bitte stellen Sie auch die Anträge auf Anerkennung für Höhere Mathematik I-IV, die Außerfachliche Kompetenz, das Fachlabor sowie die Fachwissenschaftliche Projektarbeit über die Webseite.

Nein, eine Anerkennung ist eine freiwillige Leistung. Es wird jedoch empfohlem, um Ihre Studiendauer nicht zu verzögern.

Ein Anerkennungswunsch an einer anderen Fakultät muss durch die Fakultät Maschinenbau im ersten Schritt gestellt werden, um Ihnen die Dokumente aushändigen zu können, mit denen Sie später die finale Anerkennung beantragen.

Sollten Sie die Module ändern während Sie im Ausland sind, müssen Sie eine neue Anerkennungsvereinbarung beantragen. Eine Anerkennungsvereinbarung verpflichtet Sie nicht diese auch anerkennen zu lassen.

Ja, eine Anerkennung ist freiwillig und erfolgt nur durch Antrag. Es gibt keine automatische Anerkennung.

Die Anerkennung der Masterarbeit/Bachelorarbeit inkl. Kolloquium erfolgt immer über einen passenden Lehrstuhl.  Somit ist die Anerkennung möglich, sofern ein Lehrstuhl dies bestätigt.

 

Bitte identifizieren Sie eigenständig ein äquivalentes Fach zur Anerkennung an einer der drei Hochschulen gemäß der im Modulhandbuch aufgelisteter Wahlmöglichkeiten. Danach stellen Sie den Antrag per Webseite und Sie erhalten einen vorbereiteten Antrag zurück. Sollten Sie sich um ein Modul der UDE oder RUB handeln, müssten Sie im nächsten Schritt den Lehrenden eigenständig kontaktieren.

Eine sorgfältige Vorauswahl der äquivalenten Module sowie die Bereitstellung der Unterlagen in Deutsch oder Englisch durch Sie als Antragssteller im Rahmen der Mitwirkungspflicht ist Voraussetzung. Sie können für alle in ihrem Aufenthalt geplanten Veranstaltungen einen Antrag stellen.

Ja, für beides wird eine Anerkennungsvereinbarung benötigt, auch um dies in Table B aufzunehmen. Stellen Sie den Antrag per Webseite und dieser wird intern weiterbearbeitet. Bitte beachten Sie, dass für die Außerfachliche Kompetenz nur die tatsächliche CP Zahl anerkannt werden kann.

Innerhalb von drei Monaten werden Sie über eine Entscheidung im Falle von fakultätseigenen Modulen informiert.

Stellen Sie sicher, dass Sie aussagekräftige Dokumente, z.B. Modulbeschreibungen, die die Kompetenzen in Englisch oder Deutsch dem Antrag beifügen.

Sollten Sie bereits einen Prüfungsversuch in dem Modul an der TU Dortmund unternommen haben, ist eine Anerkennung einer im Ausland erworbenen Leistung nicht mehr möglich.