Fragen rund um Ihre ERASMUS+ Bewerbung
- Studierende(r) der Fakultät Maschinenbau
- Aufenthaltsdauer mindestens zwei Monate (60 Tage) - gemäß der Semesterzeiten der Partnerhochschule
- Auslandsstudium ist ab dem 3. Semester möglich (empfohlen ist, dass Grundpraktikum und Grundlagenfächer absolviert sind)
- Empfehlenswert: TOEFL-Test für Länder mit englischsprachigem Unterricht
- Teilnahme am Beratungsgespräch
Ein Letter of Intent muss nur auf die erste Priorität bezogen sein. Die Kursliste muss je Priorität angelegt werden.
Ein Sprachnachweis ist für die Bewerbung nicht erforderlich. Sollten Sie einen haben, reichen Sie ihn bei der Bewerbung gerne mit ein. Ob eine ausländische Gastuniversität einen Sprachnachweis fordert, muss von den Studierenden selbst in Erfahrung gebracht werden. Sollte einer gefordert sein, ist in der Regel genug Zeit diesen zwischen Zusage durch die Koordination Internationales und Antritt des Auslandssemesters zu erwerben.
Der Aufenthaltszeitraum muss vor Abgabe der Online-Annahmeerklärung festgelegt sein, meist sogar vor der Nominierung an der Partneruniversität durch die Koordination Internationales (Anfang April), anschließend kann der gewählte Zeitraum nur noch in Härtefällen geändert werden. Sollten Sie einen Platz für das Wintersemester bekommen haben, ist jedoch eine Verlängerung um ein Semester möglich. Beachten Sie hier bitte, dass dies immer individuell mit der Gasthochschule abgeklärt werden muss und auch von der Anzahl der Plätze und dem aktuellen Stand der Vergabe abhängt. Des Weiteren kann es sein, dass ein zweites Semester nicht mehr mit einem Mobilitätszuschuss gefördert werden kann, auch dies ist im Einzelfall abzuklären. In jedem Fall entfallen bei einer Verlängerung die Studiengebühren an der Gasthochschule.
Geben Sie, wenn möglich, immer das Semester an, in dem Sie den Auslandsaufenthalt machen möchten. Vor allem wenn dieser sich im Master befinden wird, da Masterstudierende aufgrund der kurzen verbleibenden Zeit im Studium besonders berücksichtigt werden. Bedenken Sie jedoch auch, dass es Universitäten gibt, an denen nur Master- oder nur Bachelorstudierende angenommen werden. Sollten Sie also nicht sicher sein, den Schritt in den Master tatsächlich rechtzeitig zu schaffen, gehen Sie kein unnötiges Risiko ein und wählen eine Universität an der beides möglich ist. Allgemein sollte immer eine realistische Einschätzung über das dann entsprechende Semester gegeben werden. Geben Sie nicht ‚Master‘ an, wenn dies nicht auch wirklich realistisch ist.
Einige Länder sind besonders beliebt, so dass wir mehr Bewerbungen erhalten als wir Plätze vergeben können. In diesen Fällen wird eine Auswahl anhand folgender Kriterien getroffen:
- Studienschwerpunkte
- Fremdsprachenkenntnisse
- Außeruniversitäres Engagement
- Studienverlauf und Semesteranzahl
- Studienleistungen
Alle Bewerber/ -innen erhalten bis zum 31. März eine Rückmeldung per E-Mail.
Bitte wählen Sie eine Priorität, die fachlich für Sie ineterssant ist und nicht vorrangig nach der Destination.
Daher prüfen Sie bitte, ob der Partner für Ihren Studiengang und Studienzyklus vorgesehen ist.
Zudem ist es ratsam, sich nicht ausschließlich auf die beliebten Destinationen in Südeuropa und Schweden zu konzentrieren. Hier gibt es aus Erfahrung eine sehr hohe Nachfrage, sodass es sein kann, dass Ihnen kein Platz angeboten werden kann.
Sprachkenntnisse sind insbesondere in Spanien und Portugal ein großer Pluspunkt. Bewerbungen für diese Destinationen werden gemäß der Sprachanforderungen der Partnerhochschulen bevorzugt.
Sollten für Sie kein weiterer Partner in Frage kommen, geben Sie bitte auch keine weiteren Prioriäten an. Trotz allem, kann Ihnen eine Zusage nicht garantiert werden.
Fragen rund um Ihren ERASMUS+ Aufenthalt
Nach einer Zusage für einen Platz an einer der Partneruniversitäten ist Ihr Engagement gefragt.
Folgende Punkte müssen in "Eigenregie" erledigt bzw. in Erfahrung gebracht werden:
- Annahme des Platzes sowie Online Annahmeerklärung an die Koordination Internationales senden
- Beginn und Ende des Semesters
- Vorlesungssprachen und ggf. notwendige Sprachzertifikate
- Adäquate Kurse, die den jeweiligen Studienschwerpunkten in Deutschland entsprechen und an der TU Dortmund anerkannt werden können
- Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen im Rahmen von ERASMUS+, Informationen finden Sie unter Anerkennungsprozess - MB - TU Dortmund (tu-dortmund.de)
- Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Koordinatoren der Partneruniversitäten (Adressen gibt es in der Koordination Internationales der Fakultät Maschinenbau) bzgl. genauerer Absprachen
- Suche eines Fluges bzw. Unterkunft (Möglichkeiten zur Unterkunft kann man oftmals beim International Office der Partneruniversität in Erfahrung bringen)
Das Learning Agreement ist eine Art Vereinbarung über die Kurse für das Auslandssemester. In das Learning Agreement werden alle Kurse eingetragen, die an der Partneruniversität belegt werden sollen. Hierfür müssen die Studierenden den Kurskatalog der Gasthochschule studieren und für sie passende Kurse suchen und mit der entsprechenden Anzahl an Credit Points in das Learning Agreement eintragen.
Die Credit Points der Kurse, die im Ausland belegt werden sollen, müssen addiert eine Summe von 30 ECTS ergeben. Wenn das Learning Agreement vollständig ausgefüllt ist, wird es zunächst vom Studierenden selbst, dann von der Koordination Internationales an der eigenen Universität und zum Schluss von den Koordinatoren an der Gastuniversität unterschrieben. Anschließend muss es an das Referat Internationales der TU Dortmund geschickt werden.
Bitte beachten Sie, dass einige Hochschulen bereits auf das Online Learning Agreement umgestellt haben.
Hier finden Sie noch einmal unser Handout mit allen Informationen zum Learning Agreement.
Das kommt sehr häufig vor, da Kurse sich überschneiden oder ausfallen können. Hierfür ist die zweite Seite des Learning Agreements bestimmt. In die Tabelle mit der Überschrift „During the Mobility“ werden alle Kurse eingetragen, die in irgendeiner Weise geändert werden. Es muss gekennzeichnet werden, ob ein Kurs gelöscht oder hinzugefügt wird und es muss ein Grund für die Änderung angegeben werden. Auch die Anzahl der Credit Points muss hier wieder eingetragen werden. Bitte beachten Sie, dass Sie weiterhin mit 30 ECTS planen sollten.
In Table B des Learning Agreements werden die Kurse der TU Dortmund eingetragen, die durch die im Ausland erbrachten Leistungen abgedeckt werden sollen. Hier steht also der Name des Kurses an der TU und die entsprechende Anzahl an Credit Points. Damit Kurse in „Table B“ eingetragen werden können, muss eine Anerkennungsvereinbarung für diese Kurse vorliegen.
Schauen Sie für unsere Fristen auf der Seite der Bewerbungsfristen vorbei.
Des Weiteren sind Fristen an der ausländischen Hochschule einzuhalten. Diese variieren jedoch von Universität zu Universität, daher muss jeder Erasmus Studierende selbständig Fristen und Termine recherchieren. Wichtig sind hierbei vor allem die Deadlines für die Bewerbung an der Gastuniversität.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass es eine verpflichtende Veranstaltung vom Referat Internationales zur Teilnahme am ERASMUS Programm gibt. Sie werden darüber informiert.
Wenn Dokumente nicht fristgerecht eingereicht werden, kann zum einen nicht garantiert werden, dass der Erasmus-Austauschplatz behalten werden kann, zum anderen kann es passieren, dass keine finanzielle Förderung ausgezahlt wird. Sollten während oder nach dem Aufenthalt Dokumente nicht eingereicht werden, muss der Mobilitätszuschuss in gesamter Höhe zurückgezahlt werden.
Der monatliche Mobilitätszuschuss wird von der ERASMUS-Kommission direkt auf ein Konto Ihrer Wahl überwiesen. Sie geben die IBAN und BIC des gewünschten Kontos in der Online-Annahmeerklärung an.
Die Zuteilung der finanziellen Mittel obliegt gänzlich dem Referat Internationales. Bitte wenden Sie sich mit Fragen zur Finanzierung, Auszahlung und Social Top Ups an erasmus-outgoings@tu-dortmund.de
Das ERASMUS+ Auslandssemester muss immer mit mindestens 30 CP geplant werden. Sollten jedoch Probleme auftreten bzw. Sie ggfs. eine Prüfung nicht bestehen o.ä. ist dies kein Problem, solange Sie mindestens 15 CP erreichen. Sollten Sie mit weniger als 15 absolvierten Credit Points aus dem Ausland zurückkehren, müssen Sie den Mobilitätszuschuss in kompletter Höhe zurückzahlen. Im Zweifelsfall kann ein Härtefallantrag gestellt werden.
Ja, auch Sprachkurse sowie alle Kurse, die an anderen Fakultäten der Gastuniversität absolviert werden, zählen zu den 15 ECTS, die mindestens erreicht werden müssen.
Das hängt immer davon ab, was Sie in diesem Semester erreichen wollen. Grundsätzlich können Sie während des Auslandsaufenthaltes ein Urlaubssemester an der TU einlegen und müssen dann nicht die Studiengebühren an der TU Dortmund für dieses Semester bezahlen. Bedenken Sie hierbei aber bitte, dass für Urlaubssemester in der Regel kein BAföG gezahlt wird. Außerdem können Sie dann im gesamten Semester, nicht nur in der Vorlesungszeit, keine Veranstaltungen belegen und auch nicht an Klausuren teilnehmen. Des Weiteren steht Ihnen dann in der gesamten Semesterzeit nicht das Semesterticket zur Verfügung.