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FAQ - Anerkennung von im Ausland erbrachter Leistungen

Es ist ratsam vor Ihrem Aufenthalt an einer Partnerhochschule die Anerkennung zu klären, um Planungssicherheit für Ihren Studienverlauf zu haben.

Eine vorherige Anerkennungsvereinbarung verpflichtet Sie nicht, diesen Kurs tatsächlich zu absolvieren oder anerkennen zu lassen.

Sie können für alle Module, die in dem für Ihren Studiengang gültigen Modulhandbuch enthalten sind, einen Antrag auf Anerkennung stellen. Bitte stellen Sie auch die Anträge auf Anerkennung für Höhere Mathematik I-IV, die Außerfachliche Kompetenz, das Fachlabor sowie die Fachwissenschaftliche Projektarbeit über die Webseite.

Nein, eine Anerkennung ist eine freiwillige Leistung. Es wird jedoch empfohlem, um Ihre Studiendauer nicht zu verzögern.

Ein Anerkennungswunsch an einer anderen Fakultät muss durch die Fakultät Maschinenbau im ersten Schritt gestellt werden, um Ihnen die Dokumente aushändigen zu können, mit denen Sie später die finale Anerkennung beantragen.

Sollten Sie die Module ändern während Sie im Ausland sind, müssen Sie eine neue Anerkennungsvereinbarung beantragen. Eine Anerkennungsvereinbarung verpflichtet Sie nicht diese auch anerkennen zu lassen.

Ja, eine Anerkennung ist freiwillig und erfolgt nur durch Antrag. Es gibt keine automatische Anerkennung.

Die Anerkennung der Masterarbeit/Bachelorarbeit inkl. Kolloquium erfolgt immer über einen passenden Lehrstuhl.  Somit ist die Anerkennung möglich, sofern ein Lehrstuhl dies bestätigt.

 

Bitte identifizieren Sie eigenständig ein äquivalentes Fach zur Anerkennung an einer der drei Hochschulen gemäß der im Modulhandbuch aufgelisteter Wahlmöglichkeiten. Danach stellen Sie den Antrag per Webseite und Sie erhalten einen vorbereiteten Antrag zurück. Sollten Sie sich um ein Modul der UDE oder RUB handeln, müssten Sie im nächsten Schritt den Lehrenden eigenständig kontaktieren.

Eine sorgfältige Vorauswahl der äquivalenten Module sowie die Bereitstellung der Unterlagen in Deutsch oder Englisch durch Sie als Antragssteller im Rahmen der Mitwirkungspflicht ist Voraussetzung. Sie können für alle in ihrem Aufenthalt geplanten Veranstaltungen einen Antrag stellen.

Ja, für beides wird eine Anerkennungsvereinbarung benötigt, auch um dies in Table B aufzunehmen. Stellen Sie den Antrag per Webseite und dieser wird intern weiterbearbeitet. Bitte beachten Sie, dass für die Außerfachliche Kompetenz nur die tatsächliche CP Zahl anerkannt werden kann.

Innerhalb von drei Monaten werden Sie über eine Entscheidung im Falle von fakultätseigenen Modulen informiert.

Stellen Sie sicher, dass Sie aussagekräftige Dokumente, z.B. Modulbeschreibungen, die die Kompetenzen in Englisch oder Deutsch dem Antrag beifügen.

Sollten Sie bereits einen Prüfungsversuch in dem Modul an der TU Dortmund unternommen haben, ist eine Anerkennung einer im Ausland erworbenen Leistung nicht mehr möglich.

Das ITPL berät zur Anrechnung von ITPL-Modulkompetenzen für Ihren Studienabschluss an derFakultät Maschinenbau. Haben Sie Fragen zur Anrechnung von Modulen oder benötigen SieUnterstützen bei der Auswahl anrechnungsfähiger Module aus unserem Angebot?
Dann nutzen Sie unser Beratungsangebot zur Anerkennung von ITPL-Modulen!

SPRECHZEITEN: Mittwochs, 11:00 - 12:00 Uhr
ORT: MB1 Raum 306

Leistungen, die im Ausland erbracht wurden, können nicht anerkannt werden, wenn vorab ein Prüfungsverfahren an der TU Dortmund für das entsprechende Modul begonnen wurde.

Das Prüfungsverfahren ist begonnen, wenn die Prüfung bestanden oder nicht bestanden ist. Als begonnen gilt auch ein Rücktritt mit Attest beim Erstversuch! Ein fristgerechtes Abmelden vor dem Erstversuch hingegen gilt als nicht begonnenes Prüfungsverfahren.

Siehe auch §6, Abs. 3 https://www.tu-dortmund.de/storages/tu_website/Dezernat_4/Dez._4.4/anerkennungsordnung/am-neufassung-anerkennungsordnung-20211210.pdf

Studierende können Bachelor-/Master-/Fachwissenschaftliche Projektarbeiten ebenso im Ausland ablegen und sich an der TU Dortmund anerkennen lassen. Vorab müssen Sie einen Lehrstuhl identifizieren, dem dieses Thema zuzuordnen wäre. Im Rahmen des Antrags ist ein Abstract anzufügen sowie die Modulbeschreibung des Partners. Dies ist dann wie im sonst üblichen Prozess zu prüfen und über eine Anerkennung zu entscheiden.