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Industriepraktikum

Willkommen auf den Seiten des Praktikumsamtes der Fakultät Maschinenbau. Hier finden Sie wichtige Informationen zu der Struktur, der Durchführung und der Anerkennung des Industriepraktikums für die Bachelorstudiengänge Maschinenbau, Logistik und Wirtschaftsingenieurwesen.

Zeichnung altes Maschinenbaugebäude, grün auf weißem Grund © Janine Beckmerhagen​/​TU Dortmund

Das Praktikum im Überblick

Das Industriepraktikum hat eine Länge von 20 Wochen. Es ist aufgeteilt in ein Grundpraktikum im Umfang von 8 Wochen und ein Fachpraktikum im Umfang von 12 Wochen. Die möglichen Tätigkeitsgebiete in Grund- und Fachpraktikum können den Ausbildungsplänen entnommen werden.

Die Anforderungen an das Praktikum, den Betrieb sowie die Anerkennung werden in der  Praktikumsrichtlinie beschrieben. Die FAQ stellen einen Auszug der Praktikumsrichtlinie dar und beantworten die häufigsten Fragen in aller Kürze.

Die Anerkennung Ihres Praktikums

Die Anerkennung des Praktikums erfolgt durch das Praktikumsamt der Fakultät Maschinenbau. Anstelle des sonst üblichen Praktikumsberichts beantworten die Praktikant*innen einige Fragen zur Reflexion ihres Praktikums. Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben sind dabei verpflichtende Voraussetzung zur Anerkennung des Praktikums.

Die Anerkennung des Praktikums beantragen Sie nach Beendigung des Praktikums über das Online-Portal auf der Internetseite des Praktikumsamts. Hierzu müssen fristgerecht die Reflexionsfragen zum Praktikum beantwortet sowie die Praktikumsbescheinigung hochgeladen werden. Über die Entscheidung der Anerkennung werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Darüber hinaus werden die anerkannten Wochen im Online-Portal vermerkt.

Kontakt zum Praktikumsamt

Für Fragen, die durch die Praktikumsrichtlinie und die FAQ nicht beantwortet werden, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an praktikum.mbtu-dortmundde oder per Telefon unter +49 231 755 4731. Für ein persönliches Gespräch wird immer dienstags von 11:30 bis 12:30 Uhr eine Vor-Ort-Sprechstunde (MB I, Raum E 06) angeboten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

An folgenden Terminen entfällt die Vor-Ort-Sprechstunde:

  • 24.12.2024 und 31.12.2024